1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Firmenkontaktmesse „Karrierewege“ (nachfolgend „Veranstaltung“) regeln die Teilnahme an dem Veranstaltungsformat „Karrierewege“.

Veranstalter ist der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Career Service
01069 Dresden
Telefon: +49 351 462-3343
www.karrierewege.htw-dresden.de

im Folgenden „HTW“ genannt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Anmeldung des Ausstellers rechtsverbindlich anerkannt. Sie bilden die rechtliche Grundlage für die Teilnahme an der Veranstaltung.

2. Teilnahme/Anmeldung; Unternehmensangaben

(1) Jedes Unternehmen, das als Aussteller an der Veranstaltung teilnehmen möchte (nachfolgend „Aussteller“ genannt), erklärt dies durch fristgemäße Anmeldung auf www.karrierewege.htw-dresden.de. Die Teilnahmeerklärung gilt für den in ihr angegebenen Zeitraum und der Angabe des jeweiligen Veranstaltungsformats der Veranstaltung. Die Anmeldung begründet keinen Anspruch auf Teilnahme.

(2) Die Veranstaltung findet als Messe in den Gebäuden der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden statt. Der Messe vorgeschaltet wird die App „Talentefinder“. In der App können Aussteller sich mit ihrem Unternehmensprofil präsentieren und Termine für den Messetag vereinbaren.

(3) Der Aussteller sichert zu, dass alle von ihm bei der Anmeldung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Im Falle einer Umfirmierung/ Änderung der Rechtsform tritt die neue Firma für alle gegenüber dem HTW Career Service bestehenden Verbindlichkeiten rechtskräftig ein. Das Unternehmen, das seine Teilnahme erklärt, wird Vertragspartner und Leistungsempfänger. Für die Abgrenzung, ob die Leistung für den Sitz der Geschäftsführung oder für eine Betriebsstätte des Unternehmens bestimmt ist, erklärt der Aussteller, dass die Leistung für denjenigen Unternehmensteil ausschließlich oder überwiegend bestimmt ist, dessen Adresse in der Registrierung angegeben sind.

3. Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der HTW Career Service die Teilnahme des Ausstellers schriftlich bestätigt. Die Schriftform ist auch durch das Zusenden einer E-Mail gewahrt. Eine Bestätigung vorausgesetzt, ist die Anmeldung zur Veranstaltung verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des geltenden Entgeltes sowie zur Teilnahme in der vom HTW Career Service angebotenen Veranstaltungsform.

(2) Für die Veranstaltung entscheidet der HTW Career Service unter Berücksichtigung der ihm für die Veranstaltung verfügbaren Flächenkapazitäten und der von ihm zu bestimmenden Zwecksetzung und Struktur der Veranstaltung, welche Aussteller zur Vor-Ort-Teilnahme zugelassen werden. Der Aussteller kann sich nicht auf die Vor-Ort-Teilnahme an vorangegangenen Veranstaltungen berufen.
a) Es besteht seitens des Ausstellers kein rechtlicher Anspruch auf einen konkreten Standort des Messestandes.
b) Der Aussteller für die Messe ist verpflichtet, die vorgeschaltete App zu nutzen, dieses schließt sowohl die Präsentation des Unternehmens als auch die Terminkoordination ein.

4. Durchführung

(1) Vor-Ort-Durchführung
Die Teilnahme an der Messe durch einen Vor-Ort-Messestand bedingt die Einhaltung der Hausordnung der HTW Dresden.
Der HTW Career Service übt in Vertretung der HTW Dresden an der Veranstaltung das Hausrecht. Er hat das Recht, bei grobem Verstößen gegen Recht und Ordnung einzelne Personen des Ausstellers als auch den Aussteller insgesamt des Hauses zu verweisen.
Dies gilt insbesondere bei Präsentation rechtswidriger, grob anstößiger, pornografischer oder sexueller, jugendgefährdender, extremistischer, Gewalt verherrlichender oder verharmlosender, kriegsverherrlichender, terroristischer oder extremistischer, zu einer Straftat auffordernder, ehrverletzender Äußerungen oder sonstiger strafbarer Inhalte.

(2) Virtuelle Durchführung
Ausstellern in der virtuellen Veranstaltung kann vom HTW Career Service aus selben Gründen die weitere Teilnahme untersagt und technisch unterbunden werden. Für sämtliche Inhalte seines virtuellen Messestands, seien es Texte, Grafiken, Verlinkungen oder Jobangebote, trägt der Aussteller die alleinige Verantwortung, Rechte Dritter nicht zu verletzen. Der Aussteller stellt HTW Dresden von etwaigen Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden frei.

(3) App
Der HTW Career Service stellt die technische Applikation talentefinder für die Präsentation des Unternehmens, die Veröffentlichung von Jobangeboten und die Kommunikation mit „Talenten“ mit mindestens folgendem Funktionsumfang bereit:
– Matchingfunktion mit individuellen Filtermöglichkeiten
– Private Chatfunktion mit Talenten nach erfolgreichem Matching
– Termintool zur einfachen Vereinbarung und Verwaltung von Einzelgesprächen
– Jobwall
– Integrierte Schnittstelle für Video-Anrufe mit Talenten

Der Aussteller hat auf eigene Kosten sicherzustellen, dass er die technischen Voraussetzungen für seine Beteiligung erfüllt. Insbesondere stellt er sicher, dass er alle Voraussetzungen erfüllt, um seinen Unternehmensauftritt und die Kommunikation mit Talenten insbesondere über Video-Telefonie pünktlich und reibungsfrei abzuhalten.

Die HTW Dresden behält sich das Recht vor, veröffentlichte Ausstellerprofile zu löschen sowie die Aussteller von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen, wenn diese Inhalte mit rechtswidrigen, grob anstößigen, pornografischen oder sexuellen, jugendgefährdenden, extremistischen, Gewalt verherrlichenden oder verharmlosenden, Krieg verherrlichenden, terroristische oder extremistische, zu einer Straftat auffordernden, ehrverletzende Äußerungen oder sonstige strafbare Inhalte enthalten.

5. Preise

Das vom Aussteller an den HTW Career Service zu zahlende Entgelt für die Teilnahme an der Veranstaltung bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss geltenden Preisen.

6. Rechnungslegung

(1) Mit dem Absenden der Anmeldung erklärt der Aussteller seine Zustimmung zum Erhalt elektronischer Rechnungen vom HTW Career Service in dem von ihm verwendeten Format.
(2) Die Rechnungslegung erfolgt seitens des HTW Career Service bis zum Veranstaltungstag. Die Rechnungssumme ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das Geschäftskonto der HTW Dresden zu überweisen. Maßgeblich ist das Datum der Rechnung. Sollte der Aussteller diese Frist nicht einhalten, werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

7. Rücktrittsrecht / Stornierung

Der Rücktritt vom Vertrag bedarf jederzeit der Schriftform.

(1) Bei Absage der Teilnahme an der Veranstaltung ab 21 Tagen bis 15 Tage vor dem Termin der Veranstaltung wird die Stornogebühr i. H. v. 50% des Teilnahmeentgeltes inklusive evtl. anfallender Anzeigenkosten fällig. Das komplette Teilnahmeentgelt inklusive evtl. anfallender Anzeigenkosten wird bei einer Absage ab 14 Tagen vor der Veranstaltung fällig.

(2) Bei vollständiger Verlagerung der Messe in den virtuellen Raum (Nr. 9 Abs. 2) wird ein stornogebührenfreies Sonderrücktrittsrecht gewährt. Dieses ist innerhalb einer Woche ab Bekanntgabe der Verlagerung. schriftlich gegenüber dem HTW Career Service auszuüben. Die Schriftform ist auch durch das Zusenden einer E-Mail gewahrt. Der Aussteller muss die fristwahrende Entgegennahme der vorgenannten Bekanntgabe sicherstellen. Das beschriebene Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Verlagerung der Aussteller die Talentefinder-App bereits umfänglicher als zur Darstellung des Unternehmensprofils nutzte. In diesem Fall gilt weiter Absatz 1.

(3) Im Fall des Ausschlusses von der Teilnahme nach 5. bleibt das Teilnahmeentgelt in voller Höhe zahlbar.

8. Vorbehalte

(1) Der HTW Career Service behält sich vor, bei mangelndem Interesse seitens der Unternehmen die Veranstaltung bis 21 Tage vor Veranstaltungstermin vollständig abzusagen.

(2) Der HTW Career Service behält sich weiterhin vor, bis 21 Tage vor der Veranstaltung die Vor-Ort- Veranstaltung bei Vorliegen wichtiger Gründe virtuell durchzuführen. Wichtige Gründe können u.a. pandemiebedingte Vorkehrungen sein.

(3) Im Fall der Durchführung als virtuelle Veranstaltung wird nur der bei Vertragsabschluss gültige Preis für die virtuelle Messe fällig. Die Haftung des Veranstalters für aus der Absage oder Umwandlung resultierende mittelbare Schäden und Folgeschäden der Aussteller (z.B. Reisekosten, eigene Werbemaßnahmen) ist ausgeschlossen.

9. Datenschutz

Um sich anmelden zu können, ist vom Aussteller der datenschutzrechtliche Hinweis zu akzeptieren.
Nach ihrer Anmeldung verarbeitet und speichert der HTW Career Service die Daten der Aussteller in einem Customer-Relationship-Management-System (CRM).
Der HTW Career Service verwendet die Ausstellerdaten zur Organisation der Veranstaltung, insbesondere für die Darstellung der Ausstellerprofile auf der Webseite karrierewege.htw-dresden.de und darüber hinaus für die Bewerbung der Veranstaltung.
Die Aussteller haben die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Daten zu diesen Zwecken jederzeit vollständig oder in Teilen zu widersprechen, indem sie eine E-Mail mit ihrem Widerspruch an firmenkontaktmesse@htw-dresden.de senden. Anschließend wird der HTW Career Service die Verwendung der Daten und die Zusendung weiterer Informationen unverzüglich beenden und gespeicherte Daten löschen. In diesem Fall können unter Umständen Anfragen des Ausstellers durch den HTW Career Service nicht mehr beantwortet und die Teilnahme an der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden. Nach Drucklegung der Werbeflyer (ca. 21 Tage vor der Veranstaltung) kann der Verwendung der Daten hierfür nicht mehr widersprochen werden.

Weitere Hinweise zum Datenschutz unter:
https://www.karrierewege.htw-dresden.de/datenschutz.html

10. Haftungsausschluss

(1) Der HTW Career Service übernimmt keine Verantwortung für die von den Ausstellern bereitgestellten digitalen Inhalte, Daten und Informationen und schließt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang aus. Der HTW Career Service gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte zutreffend sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.

(2) Der HTW Career Service bemüht sich, die Veranstaltungsplattform und die mit diesen erreichbaren Diensten konstant verfügbar zu halten, übernimmt hierfür jedoch keine Gewährleistung. Schadensersatzansprüche wegen eines technischen Ausfalls oder sonstiger Betriebsstörungen sind ausgeschlossen. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des HTW Career Service stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, höhere Gewalt etc.), können zu unvermeidbaren Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Veranstaltungsplattform bzw. der über diese erreichbaren Dienste führen.

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Veranstalters auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters wegen Verletzung sonstiger Pflichten sowie wegen unerlaubter Handlungen auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im Falle grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Alle Einschränkungen der Haftung gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die HTW haftet nicht für Folgen oder Schäden, die unmittelbar oder mittelbar aus falschen, missverständlichen, ungenauen oder unvollständigen Angaben in der Anmeldung oder aufgrund sonstiger Mitteilungen des Ausstellers entstehen.

11. Schlussbestimmungen

Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche gegen die HTW beträgt 12 Monate.

Für die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Gerichtsstand ist Dresden.

12. Vertragsänderungen und -ergänzungen

Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.